Nach dem Gesetz der Republik Inguschetiens vom 7. Dezember 1996 # 15-rz „Über die Investitionstätigkeit in der Republik Inguschetien“ können Anleger, die auf dem Gebiet der Republik Inguschetien zertifiziert sind, die folgenden Steuervergünstigungen bekommen:
– Senkung des Körperschaftsteuersatzes um bis zu 13,5% für die Amortisationszeit der Investitionsprojekte, jedoch nicht länger als fünf Jahre;
– Befreiung von der Grundsteuer (für Unternehmen) für die Amortisationszeit des Investitionsprojekts, jedoch nicht länger als fünf Jahre;
– Niedrigere Mietzahlungen, verringert um 95% des von der Regierung festgelegten Mietbetrags für Grundstücke, die der Republik Inguschetien gehören, oder Grundstücke, die nicht abgegrenzt sind (für den Zeitraum der Realisierung des Investitionsprojekts und im Anteil der zugewiesenen Mittel zum Haushalt der Republik Inguschetien).